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   OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01   

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https://dejure.org/2001,4554
OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01 (https://dejure.org/2001,4554)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 W 286/01 (https://dejure.org/2001,4554)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 W 286/01 (https://dejure.org/2001,4554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers aus Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 2 WES ; § 683 BGB ; § 677 BGB
    Wohnungseigentum; Erstattungsanspruch; Notgeschäftsführung; Eilbedürftigkeit; Gefahrträchtiger Zustand ; Geschäftsführung ohne Auftrag ; Mutmaßlicher Wille

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Erstattungsanspruch; Notgeschäftsführung; Eilbedürftigkeit; Gefahrträchtiger Zustand ; Geschäftsführung ohne Auftrag ; Mutmaßlicher Wille

  • Judicialis

    WES § 21 Abs. 2; ; BGB § 683; ; BGB § 677

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 2; BGB § 683 § 677
    Notgeschäftsführung im Sinne von § 21 Abs. 2 WEG - Anspruch aus dem Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01
    Besteht ein gefahrträchtiger Zustand schon längere Zeit und ist er dem Verwalter bereits geraume Zeit bekannt oder haben die Wohnungseigentümer bereits Gespräche darüber geführt, ist die für eine Notgeschäftsführung erforderliche Eilbedürftigkeit regelmäßig nicht gegeben (BayObLG München, Beschluss vom 28. August 2001, Az. 2 Z BR 50/01, zitiert nach juris-Rechtsprechung; BayObLG, Beschluss vom 11. Juni 2001, Az. 2 Z BR 128/00, zitiert nach juris-Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 50/01

    Aufrechnung von Wohngeldansprüche mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01
    Besteht ein gefahrträchtiger Zustand schon längere Zeit und ist er dem Verwalter bereits geraume Zeit bekannt oder haben die Wohnungseigentümer bereits Gespräche darüber geführt, ist die für eine Notgeschäftsführung erforderliche Eilbedürftigkeit regelmäßig nicht gegeben (BayObLG München, Beschluss vom 28. August 2001, Az. 2 Z BR 50/01, zitiert nach juris-Rechtsprechung; BayObLG, Beschluss vom 11. Juni 2001, Az. 2 Z BR 128/00, zitiert nach juris-Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99

    Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01
    Zwar kommt ein diesbezüglicher Anspruch dem Grunde nach in Betracht, weil ein Anspruch aus dem Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag neben etwaig bestehenden Ansprüchen aus einer Notgeschäftsführung besteht und demnach nicht ausgeschlossen ist, soweit eine Notgeschäftsführung nicht vorliegt (OLG Köln WuM 2001, 201).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Mit Recht hat das Landgericht angenommen, dass ein Anspruch des Antragstellers auf Kostenerstattung gegenüber den Antragsgegnern nicht in Betracht kommt, weil der Antragsteller vor der Durchführung der von ihm behaupteten Instandsetzungsarbeiten an dem Trockenestrich einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG nicht herbeigeführt hat und weil auch die Voraussetzungen einer Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG nicht vorliegen (vgl. auch Senat OLGR Celle 2002, 94).
  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 Wx 35/05

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz der Kosten der kompletten

    Daher ist mangels Eilbedürftigkeit ein Eingreifen des einzelnen Miteigentümers nicht erlaubt, wenn ein gefahrträchtiger Zustand bereits längere Zeit besteht und der Verwalter bereits längere Zeit Kenntnis von der Situation hat ( vgl. BayObLG ZWE 2001, 418 f; OLG Celle ZWE 2002, 369 f jeweils nach juris ).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Grundsätzlich entspricht aber eine Maßnahme, die nicht von der Notgeschäftsführung gedeckt ist, im Zweifel nicht dem mutmaßlichen Willen der anderen Wohnungseigentümer, wenn neben der von dem einzelnen Wohnungseigentümer getroffenen Maßnahme weitere Maßnahmen in Betracht kommen (vgl. Senat, Beschluss vom 27.11.2002, 20 W 203/02; OLG Celle ZWE 2002, 369; BayObLG NZM 2000, 299; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 58; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 21a; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 56a).
  • KG, 10.01.2005 - 24 W 283/03

    Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für schuldhaftes Fehlverhalten des

    Da eine Vermutung dafür spricht, dass Wohnungseigentümer in einem Fall, der nicht von der Notgeschäftsführung gedeckt ist, selbst von ihrer Entscheidungsbefugnis Gebrauch machen wollen, entspricht die von einem einzelnen Wohnungseigentümer eigenmächtig getroffene Instandsetzungsmaßnahme, wenn sie nicht als einzige in Betracht kommt, im Zweifel nicht dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG ZMR 2000, 187 f:; OLG Celle OLGR 2002, 94 f.).
  • LG Bonn, 14.07.2004 - 6 T 141/04

    Reparaturen am Gemeinschaftseigentum durch Zwangsverwalter

    Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass Notgeschäftsführung nicht in Betracht kommt, wenn der gefahrträchtige Zustand schon längere Zeit besteht, dem Verwalter bereits geraume Zeit bekannt ist oder die Wohnungseigentümer darüber bereits Gespräche geführt haben (OLG Celle -zitiert nach JURIS- Beschl. v. 20.12.2001 -4 W 286/01- Fundstelle z.B. OLGR Celle 2002, 94-95).
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